Allgemeine Geschäftsbedingungen
Agentur TME e.K. im Folgenden TME genannt
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäfte zwischen Kunden und TME und finden Anwendung auf alle Text- und Bildbeiträge.
§ 2 VERTRAGSABSCHLUSS
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Vertrag, der den definierten Leistungsumfang und die Honorare oder Gegenleistungen des Kunden festhält.
§ 3 HONORAR UND ZAHLUNG
Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
§ 5 EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHTSSCHUTZ
Sämtliche Leistungen der TME, bleiben in deren unbeschränktem Eigentum. Zur Verfügung gestellte Unterlagen können jederzeit - insbesondere bei Vertragsauflösung oder -beendigung - zurückgefordert werden. Nicht ausgeführte Unterlagen sind auf Verlangen der TME unverzüglich auszuhändigen. Im Übrigen bleiben gelieferte Waren bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum.
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von TME erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von TME nicht erfolgen und darf auch nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet, Mailsystemen etc.
§ 6 KENNZEICHNUNG
TME ist berechtigt, in allen eingesetzten Werbemitteln und -maßnahmen auf sich bzw. auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch entsteht.
§ 9 GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ
Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach erbrachter Leistung bei der TME schriftlich geltend zu machen. Erfolgt die Reklamation berechtigt und rechtzeitig, steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung zu. Ansprüche auf Zahlungsminderung bzw. auf Wandlung stehen dem Kunden nur dann zu, wenn die Versuche von TME, die Mängel zu beheben, auch nach einem Monat fehlgeschlagen sind.
Für Schäden wird jegliche Haftung der TME einvernehmlich ausgeschlossen, sofern TME bei der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten nicht Vorsatz oder grobes Verschulden nachgewiesen wird. Das Recht des Kunden auf Gewährleistung bleibt nach Maßgabe dieser AGB unberührt. Schadenersatzansprüche des Kunden für Mängelfolgeschäden sind jedenfalls ausgeschlossen.
TME leistet ausdrücklich keine Gewähr für den Fall, dass eine von ihr erbrachte Leistung keinen oder nicht den erhofften PR-Erfolg erreicht.
Für zur Bearbeitung überlassene Unterlagen des Kunden übernimmt TME keinerlei Haftung. Der Kunde haftet jedoch dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten und zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen (z.B. Texte, Bilder) nicht in Rechte Dritter eingreifen, im Rahmen des vertraglich vorgesehenen Zwecks genutzt werden dürfen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Wird dem Kunden nachträglich bekannt, dass die von ihm übermittelten Unterlagen zu Nutzung ungeeignet sind, so hat er TME unverzüglich darüber zu informieren und dadurch entstandene Mehrkosten zu ersetzen.
Für die Einhaltung gesetzlicher, insbesondere wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher, oder berufsrechtlicher Bestimmungen bei zur Umsetzung gelangenden Werbemaßnahmen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Eine Haftung der TME ist demnach jedenfalls ausgeschlossen. Der Kunde erklärt, TME für Ansprüche Dritter, die auf einem derartigen Verstoß beruhen, schad- und klaglos zu halten.
§ 10 HAFTUNG FÜR VERÖFFENTLICHTE BEITRÄGE
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. TME übernimmt daher ohne weitere Abrede keine Gewähr für die Rechte Dritter wegen einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber, wenn diese Dritten in veröffentlichten Beiträgen erwähnt oder abgebildet werden, weiterhin auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für deren Persönlichkeits-, Marken-, Urheberrechts- und Eigentumsrechte sowie sonstige Ansprüche infolge einer Veröffentlichung durch den Auftraggeber. Für die Klärung solcher Rechte ist regelmäßig der Auftraggeber verantwortlich; der Auftraggeber muss die eventuellen Kosten einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit einer Veröffentlichung tragen. Sofern zwischen TME und dem Auftraggeber streitig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.
Soweit Dritte bzw. staatliche Einrichtungen im In- und Ausland wegen der Verwendung des Materials durch den Auftraggeber Ansprüche erheben oder presse- und strafrechtliche Sanktionen einleiten oder durchsetzen, hat der Auftraggeber TME von allen damit verbundenen Kosten freizustellen, es sei denn, TME trifft die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nach den vorstehenden Absätzen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt.
§ 11 VERTRAGSBEENDIGUNG
Der Vertrag endet gemäß seiner vertraglich bestimmten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, so kann dieser von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Eine sofortige Beendigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen gegen Forderungen der TME aufzurechnen oder Zahlungen unter Berufung auf Mängel zurückzuhalten. Ein Kunde darf nur gegen von TME ausdrücklich anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bzw. des Vertrags sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen.